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Fragen und Antworten rund um die Abrechnung der Betriebskosten
Wann erfolgt in diesem Jahr die Zustellung der Betriebskostenabrechnung?
Durch die Gebäudewirtschaft Cottbus erfolgt die Zustellung der Abrechnung des Jahres 2010 voraussichtlich beginnend in der letzten Ferienwoche im August (11. – 18.08.2011) und damit entsprechend der gesetzlichen Frist des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) § 556 (3) innerhalb von zwölf Monaten nach Ende der Abrechnungsperiode.
Muss ein eventueller Widerspruch zur Abrechnung sofort geltend gemacht werden?
Nein, entsprechend den gesetzlichen Regelungen nach § 556 (3) kann der Mieter seinen Einwand bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Zugang der Abrechnung geltend machen. Der Einwand sollte nach allgemeiner Rechtssprechung nicht pauschal, sondern begründet erfolgen.
Gibt es für einen Widerspruch besondere Formvorschriften?
Nein, der Widerspruch kann schriftlich, als auch mündlich erfolgen. Zu beachten ist bitte, dass in der unmittelbaren Zeit nach dem Zusenden der Abrechnungen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter telefonisch und mündlich in besonderem Umfang gefragt sind. Deshalb kann es vorkommen, dass der jeweils zuständige Ansprechpartner nicht immer und sofort erreichbar ist oder die Beantwortung des Schriftverkehrs längere Zeit beansprucht. Bei den Sprechzeiten in der GWC kann es besonders in den ersten 14 Tagen nach Zustellung der Abrechnung eventuell ebenfalls zu längeren Wartezeiten kommen.
Welche Sprechzeiten hat das Team Betriebskostenmanagement?
Sprechzeit ist jeweils:
- Dienstag von 13 bis 18 Uhr und
- Donnerstag von 9 bis 12 Uhr und 13 bis 18 Uhr
Ist der Fachbereich Betriebskostenmanagement außerhalb dieser Sprechzeiten erreichbar?
Das ist grundsätzlich möglich. Wir bitten jedoch zuvor um eine kurze telefonische Absprache mit der zuständigen Mitarbeiterin oder dem zuständigen Mitarbeiter. Die Zeiten außerhalb der offiziellen Sprechzeiten benötigen wir zwingend, um Mietern die sich schriftlich an die GWC gewandt haben, ebenfalls in einer angemessenen Zeit eine Antwort zukommen zu lassen.
Muss trotz Widerspruch zur Abrechnung eine Zahlung geleistet werden?
Die GWC GmbH geht davon aus, dass ihre Abrechnung formell ordnungsgemäß ist. Damit tritt automatisch die Fälligkeit zum angegebenen Zeitpunkt ein. Das ist zumeist der dritte Werktag im Monat Oktober. Bei inhaltlichen oder rechnerischen Fehlern erhalten die betroffenen Mieterinnen und Mieter eine Korrektur der Abrechnung; es bedarf in diesem Fall dann keiner ausdrücklichen Erklärung des Mieters, dass er die Zahlung „nur unter Vorbehalt“ leistet.
Kann eine Forderung aus der Betriebskostenabrechnung in Raten gezahlt werden?
Die Gebäudewirtschaft Cottbus räumt Ihren Mieterinnen und Mietern in Ausnahmefällen auch die Möglichkeit zur Ratenzahlung ein, wenn es deren finanzielle Situation erforderlich macht. Der dafür zuständige Ansprechpartner der Mietenbuchhaltung ist auf der Abrechnung Seite 1 oben rechts ersichtlich.
