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Rechtliche Grundlagen der GWC-Betriebskostenabrechnung
Die Erstellung der allgemeinen Betriebs-, Heiz- und Wasserkostenabrechnung erfolgt auf den Grundlagen
- der Anlage 3 zu § 27 der II. Berechnungsverordnung bzw. der seit 2004 geltenden Betriebskostenverordnung (BetrKV)
- der Heizkostenverordnung
- des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB)
- und des abgeschlossenen Mietvertrages.
Die Verordnungen und gesetzlichen Bestimmungen lassen sich unter den nachfolgenden Links im Internet nachlesen.
Betriebskostenverordnung: www.bundesrecht.juris.de/betrkv/index.html
Heizkostenverordnung (neu): www.bundesrecht.juris.de/heizkostenv/index.html
Zur Heizkostenverordnung noch ein Hinweis. Bei der unter dem o.g. Link veröffentlichten Heizkostenverordnung handelt es sich um die neue Fassung, die ab 01.01.2009 in Kraft getreten ist. Sie gilt in der GWC-Betriebskostenabrechnung, erst für den Abrechnungszeitraum vom 01.10.2009 bis 30.09.2010. Die Abrechnung dazu erhalten Sie erst im Jahr 2011. Bis dahin gilt noch die alte Fassung der Heizkostenverordnung. Diese ist allerdings im Internet kaum noch verfügbar.
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) § 556, § 556a, § 560: www.dejure.org/gesetze/BGB/556.html
