GWC prüft regelmäßig Warmwassersysteme auf Legionellenbefall

Am 1. November 2011 trat eine Änderung der in der Bundesrepublik gültigen Trinkwasserverordnung in Kraft. Demnach verpflichtete der Gesetzgeber die Eigentümer von Warmwasserversorgungsanlagen erstmalig ab dem Jahr 2012 zur regelmäßigen Untersuchung von Warmwassersystemen auf den Befall durch Legionellen. Die ursprünglichen gesetzlichen Vorgaben wurden vom Gesetzgeber nochmals überarbeitet. Die Zweite Verordnung zur Änderung der Trinkwasserverordnung wurde am 13. Oktober 2012 veröffentlicht, ist am 14. Dezember 2012 in Kraft getreten und am 7. August 2013 im Bundesanzeiger veröffentlicht worden. In Gebäuden der GWC – die von dieser gesetzlichen Regelgung betroffen sind – ist die Erstuntersuchung bis zum 31.12.2013 durchzuführen. Diese Untersuchungen werden im Abstand von 3 Jahren wiederholt. Geprüft wird zumeist an jedem dritten Stranghochpunkt. Voraussetzung dafür ist, dass diese Leitungen ähnlich gebaut sind oder ähnlich genutzt werden.

Was sind Legionellen?

Legionellen sind Bakterien, die sich im warmen Wasser verstärkt bei Temperaturen zwischen 25 und 50 °C vermehren können. Bei Vorhandensein von Legionellen können hauptsächlich durch das Einatmen – beispielsweise beim Duschen – schwere Infektionen auftreten.

Welche Anlagen sind zu kontrollieren?

Das betrifft bei der GWC praktisch alle zentral versorgten Trinkwarmwasser-Anlagensysteme (in der Regel erfolgt das vom Keller aus). Die Gebäudewirtschaft Cottbus ist als Eigentümer solcher Anlagen verpflichtet, Untersuchungen auf Legionellenbefall durch bevollmächtigte und nach der Trinkwasserverordnung gelistete Labore durchführen zu lassen. Dazu gehört, dass
  • Wasserproben an der Warmwasserbereitungsanlage (Kessel, Behälter) und in Wohnungen der obersten Etagen in kürzester Zeit (innerhalb eines Tages) entnommen werden müssen
  • die Proben im Labor auf Legionellen zu untersuchen sind und
  • die Untersuchungsergebnisse dem Eigentümer und dem zuständigen Gesundheitsamt mitzuteilen sind.
Im Falle der Überschreitung der Grenzwerte hat der Eigentümer der Anlage unverzüglich Maßnahmen zur Ursachenermittlung und zur Abhilfe einzuleiten. Die GWC ist bei den gesetzlich vorgegebenen Untersuchungen auf das Verständnis und die Unterstützung der Mieterinnen und Mieter angewiesen. Das betrifft Insbesondere diejenigen, die in den obersten Etagen, da für die Probeentnahme der Zutritt zu diesen Wohnungen erforderlich ist. Die betroffenen Haushalte werden rechtzeitig darüber in Kenntnis gesetzt.

Wie weit ist die GWC bei der Legionellenprüfung?

  • Alle betreffenden Objekte und Anlagen wurden erfasst und dem Gesundheitsamt gemeldet
  • Von April bis Juni 2012 wurden in den im Keller befindlichen Trinkwarmwasser-Bereitungsanlagen die fehlenden Probeentnahmestellen installiert.
  • Alle Anlagen wurden bis Juli 2012 auf die Funktionstüchtigkeit der Legionellenschutzschaltung überprüft – das bedeutet das kurzzeitige Aufheizen des Trinkwarmwassers auf 70°C – und wenn erforderlich, neu eingestellt.
  • Zwei Objekte im Norden der Stadt bekamen noch eine neue Hausanschlussstation, damit die Legionellenschaltung durchgeführt werden konnte
  • Im Ergebnis eines öffentlichen Ausschreibungsverfahrens wurde die Firma Eurofins Umwelt Ost GmbH mit den Leistungen der Probenentnahme und den Laboranalysen für den gesamten betreffenden Gebäudebestand der GWC beauftragt.
  • Ende September 2012 begannen die Probeentnahmen. Die beauftragte Firma Eurofins Umwelt Ost GmbH arbeitet dabei mit dem EAD–Wärmemessdienst Detlef Buchholz aus Cottbus zusammen.
Für alle zu beprobenden Objekte lagen im März 2014 die Erstuntersuchungsergebnisse vor.
Erstbeprobung2012 bis 2013
Anzahl Trinkwasserproben1.635
davon nicht zu beanstandende Proben1.57996,6 %
Zahl der Beanstandungen insgesamt563,4 %
Beanstandungen ≥ 100 bis ≤ 1000KBE/100ml452,8 %
Beanstandungen > 1000 bis ≤ 10000 KBE/100ml90,6 %
Beanstandungen > 10000 KBE/100ml20,1 %
Um in einen gleichmäßigen Turnus eintreten zu können, wurde bereits in einem Drittel der Objekte (116 Anlagen) mit der 2. Orientierenden Untersuchung begonnen. Für diese Objekte liegen die Probenergebnisse vor. Lediglich bei einem Objekt gab es eine Überschreitung der Grenzwerte.
2. Orientierende UntersuchungStand August 2014
Anzahl Trinkwasserproben494
davon nicht zu beanstandende Proben49399,8 %
Zahl der Beanstandungen insgesamt10,2 %
Beanstandungen ≥ 100 bis ≤ 1000KBE/100ml10,2 %
Beanstandungen > 1000 bis ≤ 10000 KBE/100ml00 %
Beanstandungen > 10000 KBE/100ml00 %

Wie erfolgt die Probeentnahme in den Haushalten der Mieter?

  • Die für die Probeentnahme ausgewählten Mieterhaushalte werden ca. 2 – 3 Wochen vor der Probeentnahme schriftlich über den Termin informiert.
  • Den betreffenden Mietern wird eine Zeitspanne von ca. 30 Minuten mitgeteilt, in der die Probenehmer den Zugang zur Wohnung benötigen.
  • Die Probeentnahme dauert etwa 10 Minuten.
  • Da alle Wasserproben innerhalb eines Tages entnommen und ins Labor gebracht werden müssen, sind Terminverschiebungen nicht möglich.
  • Bitte unterstützen Sie die Probenehmer – die sich durch Ausweis legitimieren müssen – indem Sie den Zutritt zur Wohnung gestatten.
  • Sollten Sie selbst nicht anwesend sein, so wäre es sehr hilfreich, wenn eine Person Ihres Vertrauens den Zugang zur Wohnung ermöglichen könnte.

Was geschieht bei der Probeentnahme?

Die Probeentnahme erfolgt zumeist an der Waschtisch-Mischbatterie im Bad.
  • Zuerst wird der Strahlregler – der sogenannte Perlator – entfernt, dann der Entnahmebereich desinfiziert und anschließend in der Leitung verbliebenes Wasser ausgespült.
  • Dann wird das Probegefäß befüllt und die Wassertemperatur gemessen.
  • Zuletzt wird der Perlator wieder eingeschraubt.

Was kostet eine Probeentnahme?

Für eine Probe werden zirka 2 bis 3 Liter Warmwasser benötigt. Bei einem Preis für Trink- und Abwasser von 4,01 € pro Kubikmeter (Stand August 2012) fallen hierbei Kosten von etwa einem Cent an. Derselbe Betrag kann dann noch einmal für das Erhitzen des Wassers angenommen werden. Weitere Fakten vermittelt ein Informationsblatt des Ministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg unter dem Titel „Legionellen – Information für den Unternehmer und sonstigen Inhaber einer Anlage der Trinkwasserinstallation mit größeren Wassererwärmungsanlagen“. Diese Publikation ist im Internet unter folgenden Link zu finden: http://www.mugv.brandenburg.de/cms/media.php/lbm1.a.3310.de/legionellen2012.pdf

Was können Mieter selbst tun, um einer Legionellenbildung vorzubeugen?

Regelmäßiges Entfernen von Kalk und anderen Rückständen an den Wasserauslaufstellen. Das mindert die Gefahr von sogenannten Brutstätten für Erreger. Nach längerer Abwesenheit (beispielsweise nach Urlaubsreisen) , sollten sowohl das Warm- als auch das Kaltwasser ein paar Minuten ablaufen. Besonders wichtig sind hierbei der Duschschlauch und selten genutzte Armaturen. Die Gebäudewirtschaft Cottbus pflegt ständigen Kontakt zu Behörden, Wohnungs- und Wasserverbänden, um über die aktuelle juristische und technische Entwicklung zur Untersuchungspflicht von Legionellen informiert zu sein.