- eine ausgefüllte Selbstauskunft und Einkommensnachweis
- eine Mietschuldenfreiheitserklärung, wenn Sie zur Zeit noch Mieter eines anderen Wohnungsunternehmens sind
- Die Angabe des Energiebedarfs- bzw. Energieverbrauchskennwertes dient gemäß §5a Energieeinsparungsgesetz lediglich der Information und soll einen überschlägigen Vergleich von Gebäuden ermöglichen. Sollte der angegebene Energiekennwert nicht dem tatsächlichen Energieverbrauch entsprechen, haftet die GWC hierfür nicht.
- Beachten Sie dass die jeweilige Wohnung mehreren Interessenten angeboten wird.
- Etwaige im o.a. Grundriss vorhandene Einrichtungen sind nur beispielhaft und somit nicht Angebotsbestandteil.