Ideenaufruf für eine Veranstaltungsfläche in der Innenstadt

Allgemeines

Im Jahr 2023 wurden die Flächen der Stadtpromenade 17-19 – welche an die Flaniermeile (Gehweg an der Ostseite des Grundstücks) angrenzen – durch die GWC-Entwicklungsgesellschaft Stadtpromenade Cottbus GmbH (ESC) aufgewertet (siehe Lageplan). Der unterkellerte Bereich (Westseite des Grundstücks) bleibt vorerst umzäunt und mit Bannern versehen.

Die Interimslösung, welche durch die ESC geschaffen wurde, beinhaltet neben einer Grünfläche (A) unter anderem ein Holzdeck (B), einen über die Bundesförderung „Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren“ geförderten und gemeinsam mit der Stadt Cottbus errichteten mobilen Spielplatz (C) sowie eine zweigeteilte Veranstaltungsfläche (D). Für Letztere sollen in diesem Zuge Ideen gesammelt und die Fläche nach Wertung der eingegangenen Ergebnisse an den ausgewählten Veranstalter verpachtet werden.

OrtStadtpromenade 17-19, 03046 Cottbus
ZielgruppeVeranstalter, Gastronomen
Geplante NutzungCafé / Bar/ Imbiss / sozialer Treffpunkt etc. Angebot: Getränke warm/kalt, kleine Speisen/Fingerfood warm/kalt
Termine/Fristen
Auslobung:21.12.2023
Einreichungsfrist für die Ideen:25.01.2024
Zuschlagsfrist:15.02.2024
frühestmöglicher Nutzungsbeginn/Eröffnung:01.04.2024
spätester Nutzungsbeginn/Eröffnung:01.07.2024
Nutzungsdauer:2 Jahre mit der Option beidseitiger jährlicher Verlängerungen
BewertungsgremiumGWC-Entwicklungsgesellschaft Stadtpromenade Cottbus GmbH (ESC), Stadt Cottbus/Chóśebus
BewertungskriterienBetreiberkonzept, Gestaltung, Pachtpreis Pachtpreis/Konditionen werden nicht vorgegeben, sind im Rahmen des Konzeptes zu benennen (Mindestgebot 500 €/Monat)
Rahmenbedingungen
Größe der Fläche(n):Hauptveranstaltungsfläche D1 = 280 m2 barrierearm über eine Rampe erreichbar(Höhenversatz gegenüber Gehweg von ca. + 25 cm) sowie D2 = 73 m2 (Höhenversatz gegenüber Hauptveranstaltungsfläche von ca. + 26 cm) nicht barrierefrei
Untergrund:Die gesamte Veranstaltungsfläche ist unterkellert und wurde mit einer Abdichtung sowie stabilisiertem Splitt versehen. Die Abdichtung darf nicht durchdrungen oder beschädigt werden.
Traglast:Der Untergrund hat eine Traglast von max. 270 kg/m2. Auf der gesamten Fläche sind keine Punktlasten erlaubt. Ein Befahren der Fläche mit Fahrzeugen ist sowohl während des Aufbaus als auch während der Nutzung nicht gestattet
Gestaltung:Voraussetzung ist eine ansprechende Optik der Aufbauten in gedeckten Farben, die sich in die nähere Umgebung einfügen.
Materialien:Es werden der Einsatz nachhaltiger Baustoffe und Materialien sowie ein schnelles Auf- und Abbaukonzept bevorzugt.
Hinweise zum Betrieb:Während des Betriebes soll aufgrund der innerstädtischen Lage auf eine hohe Lärmbelästigung sowie wechselnde Lichteffekte verzichtet werden.
Medien:Ein Stromanschluss ist vorhanden, Wasser und Abwasser sind vom Pächter selbst zu organisieren.
Verpflichtungen:Mit Unterzeichnung des Pachtvertrages verpflichtet sich der Pächter zur Instandhaltung der von ihn errichteten Aufbauten. Zudem übernimmt der Pächter die Verkehrssicherungspflicht sowie den Kehr- und Winterdienst (inkl. Aufsammeln und Entsorgen von Verunreinigungen) für die gesamte Veranstaltungsfläche. Nach der Nutzungsdauer sind jegliche vom Pächter errichteten Aufbauten zurückzubauen und die Fläche in ihren ursprünglichen Zustand zu versetzen. Der Pächter verpflichtet sich zudem zum laufenden Betrieb während öffentlicher städtischer Veranstaltungen, z. B. Stadtfest, Weihnachtsmarkt etc.
Abzugebende Unterlagen:Beschreibung der Idee inkl. Konzeption der Umsetzung und des Betriebes mit Visualisierungen/Plänen, Pachtbenennung Die Abgabe erfolgt digital an: info@stadtpromenade-cottbus.de

Lageplan