Allgemeines
Im Jahr 2023 wurden die Flächen der Stadtpromenade 17-19 – welche an die Flaniermeile (Gehweg an der Ostseite des Grundstücks) angrenzen – durch die GWC-Entwicklungsgesellschaft Stadtpromenade Cottbus GmbH (ESC) aufgewertet (siehe Lageplan). Der unterkellerte Bereich (Westseite des Grundstücks) bleibt vorerst umzäunt und mit Bannern versehen.
Die Interimslösung, welche durch die ESC geschaffen wurde, beinhaltet neben einer Grünfläche (A) unter anderem ein Holzdeck (B), einen über die Bundesförderung „Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren“ geförderten und gemeinsam mit der Stadt Cottbus errichteten mobilen Spielplatz (C) sowie eine zweigeteilte Veranstaltungsfläche (D). Für Letztere sollen in diesem Zuge Ideen gesammelt und die Fläche nach Wertung der eingegangenen Ergebnisse an den ausgewählten Veranstalter verpachtet werden.
Ort | Stadtpromenade 17-19, 03046 Cottbus |
Zielgruppe | Veranstalter, Gastronomen |
Geplante Nutzung | Café / Bar/ Imbiss / sozialer Treffpunkt etc. Angebot: Getränke warm/kalt, kleine Speisen/Fingerfood warm/kalt |
Termine/Fristen | |
Auslobung: | 21.12.2023 |
Einreichungsfrist für die Ideen: | 25.01.2024 |
Zuschlagsfrist: | 15.02.2024 |
frühestmöglicher Nutzungsbeginn/Eröffnung: | 01.04.2024 |
spätester Nutzungsbeginn/Eröffnung: | 01.07.2024 |
Nutzungsdauer: | 2 Jahre mit der Option beidseitiger jährlicher Verlängerungen |
Bewertungsgremium | GWC-Entwicklungsgesellschaft Stadtpromenade Cottbus GmbH (ESC), Stadt Cottbus/Chóśebus |
Bewertungskriterien | Betreiberkonzept, Gestaltung, Pachtpreis Pachtpreis/Konditionen werden nicht vorgegeben, sind im Rahmen des Konzeptes zu benennen (Mindestgebot 500 €/Monat) |
Rahmenbedingungen | |
Größe der Fläche(n): | Hauptveranstaltungsfläche D1 = 280 m2 barrierearm über eine Rampe erreichbar(Höhenversatz gegenüber Gehweg von ca. + 25 cm) sowie D2 = 73 m2 (Höhenversatz gegenüber Hauptveranstaltungsfläche von ca. + 26 cm) nicht barrierefrei |
Untergrund: | Die gesamte Veranstaltungsfläche ist unterkellert und wurde mit einer Abdichtung sowie stabilisiertem Splitt versehen. Die Abdichtung darf nicht durchdrungen oder beschädigt werden. |
Traglast: | Der Untergrund hat eine Traglast von max. 270 kg/m2. Auf der gesamten Fläche sind keine Punktlasten erlaubt. Ein Befahren der Fläche mit Fahrzeugen ist sowohl während des Aufbaus als auch während der Nutzung nicht gestattet |
Gestaltung: | Voraussetzung ist eine ansprechende Optik der Aufbauten in gedeckten Farben, die sich in die nähere Umgebung einfügen. |
Materialien: | Es werden der Einsatz nachhaltiger Baustoffe und Materialien sowie ein schnelles Auf- und Abbaukonzept bevorzugt. |
Hinweise zum Betrieb: | Während des Betriebes soll aufgrund der innerstädtischen Lage auf eine hohe Lärmbelästigung sowie wechselnde Lichteffekte verzichtet werden. |
Medien: | Ein Stromanschluss ist vorhanden, Wasser und Abwasser sind vom Pächter selbst zu organisieren. |
Verpflichtungen: | Mit Unterzeichnung des Pachtvertrages verpflichtet sich der Pächter zur Instandhaltung der von ihn errichteten Aufbauten. Zudem übernimmt der Pächter die Verkehrssicherungspflicht sowie den Kehr- und Winterdienst (inkl. Aufsammeln und Entsorgen von Verunreinigungen) für die gesamte Veranstaltungsfläche. Nach der Nutzungsdauer sind jegliche vom Pächter errichteten Aufbauten zurückzubauen und die Fläche in ihren ursprünglichen Zustand zu versetzen. Der Pächter verpflichtet sich zudem zum laufenden Betrieb während öffentlicher städtischer Veranstaltungen, z. B. Stadtfest, Weihnachtsmarkt etc. |
Abzugebende Unterlagen: | Beschreibung der Idee inkl. Konzeption der Umsetzung und des Betriebes mit Visualisierungen/Plänen, Pachtbenennung Die Abgabe erfolgt digital an: info@stadtpromenade-cottbus.de |