Rauchwarnmelder – Einbau und Wartung

Gesetzliche Grundlagen

Gesetzliche Grundlagen

Rauchwarngeräte tragen entscheidend dazu bei, dass ein Brand sofort bemerkt und gegebenenfalls im Keim erstickt werden kann. Bei intensiver Rauchentwicklung warnt der Rauchmelder – ein kleines Bauteil an der Zimmerdecke – die Bewohner mit einem lauten Alarm-Ton. Durch diesen frühzeitigen Alarm haben die Bewohner die Möglichkeit, sich rechtzeitig in Sicherheit zu bringen.

Weil Rauchwarnmelder Leben retten können, hat der Gesetzgeber den Einbau dieser Geräte in allen Wohnungen beschlossen. Bis zum 31. Dezember 2020, so schreibt es die Brandenburgische Bauordnung (BbgBO) in ihrer Gesetzesnovelle vom 1. Juli 2016 vor, müssen daher alle bestehenden Wohnungen mit Rauchwarnmeldern ausgestattet sein.

§ 48 (Wohnungen) Absatz 4 der BbgBO:
In den Wohnungen müssen
1. Aufenthaltsräume, ausgenommen Küchen und
2. Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen,
jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben. Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut oder angebracht werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird. Bestehende Wohnungen sind bis zum 31. Dezember 2020 entsprechend auszustatten.

Verantwortlich für den Einbau und die Betriebsbereitschaft der Rauchwarngeräte ist der Eigentümer einer Wohnung, wie die Gebäudewirtschaft Cottbus GmbH.


Einbau

Einbau

Entsprechend den gesetzlichen Vorgaben und im Sinne einer bestmöglichen Sicherheit hat die Gebäudewirtschaft Cottbus GmbH von 2018 bis Ende 2020 ihre Wohnungsbestände mit Rauchwarnmeldern ausgestattet. Pro Jahr wurden ca. 6.000 Wohneinheiten im gesamten Stadtgebiet mit Rauchwarngeräten ausgerüstet. Diese Aufteilung war erforderlich, um nicht erst im Jahr 2020 alle 17.500 Wohneinheiten der GWC auf einmal auszustatten.

Der Ersteinbau der Geräte ist für die Mieterinnen und Mieter der GWC kostenfrei. Auf die gesetzlich vorgesehene Mieterhöhung, die durch die Modernisierungsmaßnahme möglich wäre, verzichtet die GWC bewusst im Sinne der Sicherheit aller Bewohnerinnen und Bewohner.

Mit dem Einbau der Rauchwarnmelder PX-I wurde die Firma Pyrexx, ein auf die Installation und Wartung von Rauchwarngeräten spezialisiertes Unternehmen, beauftragt. Die Anbringung der Rauchwarngeräte ist weder mit Lärm noch mit Schmutz verbunden. Mit Hilfe eines Montagestabes, ohne Leiter und ohne Bohren, werden die Rauchwarnmelder mit Klebepads an der Zimmerdecke befestigt.


Coronainfo

Servicearbeiten in Corona-Zeiten

Um den störungsfreien Betrieb von Geräten und Anlagen und damit die Verkehrssicherheit für alle Mieter zu gewährleisten, ist die Umsetzung von Brandschutzmaßnahmen auch in Corona-Zeiten wichtig. Aus diesem Grund werden Montage- und Wartungsarbeiten, wie der Einbau und die Inspektion lebensrettender Rauchwarnmelder, in den GWC-Objekten weiter durchgeführt. Entsprechend der Empfehlungen der Bundesregierung, können solche Arbeiten auch weiterhin ausgeübt werden, natürlich unter der strikten Einhaltung der Abstands- und Hygieneauflagen.

Die Mitarbeiter der Firma Pyrexx sind hinsichtlich der gesonderten Situation geschult und angewiesen worden, den erforderlichen Abstand zu den Mietern einzuhalten. Des Weiteren sind sie mit Handschuhen, Handdesinfektionsmitteln und Mundschutz ausgestattet. Eine weitere Vorsorgemaßnahme zum Schutz aller Beteiligten ist die, dass die Mieter zur Zeit den Einbau oder die Wartung der Rauchwarngeräte mit einer Unterschrift nicht quittieren müssen.

Mieter, die sich in Quarantäne befinden oder zur Gruppe der Risikopersonen zählen, haben über die Pyrexx-Servicehotline 030 74 74 74 74 die Möglichkeit, Termine abzusagen und Individualtermine zu vereinbaren. Bei Einhaltung der Termine werden die Kosten für Corona-bedingte Individualanfahrten den Mietern durch die Gebäudewirtschaft Cottbus GmbH nicht weiter berechnet.


Einbau

Zeitplan Erstinstallation

Die Erstinstallation der Rauchwarnmelder in den GWC-Wohnhäusern in allen Cottbuser Stadtteilen erfolgte im Zeitraum 2018 bis 2020. Bis Ende 2020 hat die GWC insgesamt 16.737 Wohneinheiten (WE) mit ca. 62.000 Rauchwarngeräten ausgestattet.


JahrStadtgebietausgestattete WE
2018Cottbus Süd, Sachsendorf5.294
2019Neu-Schmellwitz, Sandow5.959
2020Cottbus Mitte, Ströbitz, Alt-Schmellwitz5.484

Trotz eines umfassenden Terminmanagements mit Benachrichtigungen und Hausaushängen für alle Mieter sowie der Möglichkeit der Vereinbarung von Individualterminen (siehe unten), konnten 513 GWC-Wohnungen bisher noch nicht mit Rauchwarnmeldern ausgestattet werden. In diesen Fällen waren die Mieterinnen und Mieter zum angekündigkten Installationstermin nicht anwesend und haben die Möglichkeit, einen Alternativtermin zu vereinbaren, leider auch nicht wahrgenommen. Die Anbringung der lebensrettenden Rauchwarngeräte durch die Monteure der Firma Pyrexx konnte nicht planmäßig ausgeführt werden.

Aus diesem Grund bitten wir alle Mieterinnen und Mieter, die den gesetztlich vorgeschriebenen Einbau der Rauchwarnmelder bisher nicht ermöglicht haben, umgehend einen Termin mit der Firma Pyrexx unter der Servicehotline 030 74 74 74 74 zu vereinbaren.

Terminmanagement
Sowohl der Einbau, als auch die Wartung der Rauchwarngeräte werden den Mietern mittels Hausaushang durch die Firma Pyrexx angekündigt. Für den Einbau der Geräte werden den Mietern zunächst Termine in einem zweistündigen Zeitfenster am Vormittag, i. d. R. zwei Wochen später Alternativtermine am Nachmittag mitgeteilt. Sollten Mieter zu diesem angekündigten Terminen nicht anwesend sein können, erhalten Sie eine Benachrichtigungskarte zur Vereinbarung eines Individualtermins mit der Firma Pyrexx. Auch an den vorgegebenen Wartungs-Terminen kann der Ersteinbau bei den noch fehlenden Mietparteien erfolgen.


Wartung

Wartung und Service

Neben dem Ersteinbau ist die Firma Pyrexx von der GWC auch mit der Sicht- und Funktionsprüfung der Rauchwarnmelder entsprechend DIN 14676 beauftragt. Diese Sicht- und Funktionsprüfung muss regelmäßig einmal jährlich erfolgen und dokumentiert werden.

Bei Fragen oder Problemen können Sie sich auch direkt an die Firma Pyrexx wenden:
Pyrexx GmbH Berlin
24 h Service an 7 Tagen
Telefon: 030 74747474

Auch auf der Internetseite www.pyrexx.com der Firma Pyrexx und über das Pyrexx- Serviceportal finden Sie ausführliche Informationen zum Thema Rauchwarnmelder.

Die Kosten für die Gerätewartung sind im Rahmen des Umlageverfahrens über die Betriebskostenabrechnung von den Mietern zu tragen.


Wartung

Betriebsanleitung

Mit dem Einbau von Rauchwarnmeldern in den Aufenthaltsräumen Ihrer Wohnung sind Sie im Brandfall künftig besser geschützt und können sich rechtzeitig in Sicherheit bringen. Damit ein störungsfreier Betrieb der Rauchwarngeräte ermöglicht wird, sollten Sie einiges beachten. Die nachfolgende Betriebsanleitung, die jeder Mieter beim Ersteinbau von der Firma Pyrexx erhält, erläutert Ihnen kurz und knapp den Umgang mit den Geräten.

Sollte es einmal zu einem Täuschungsalarm (Fehlmeldung) kommen, so können Sie sich selbst helfen:

  • Sie können Ihren Rauchwarnmelder deaktivieren, indem Sie die Aktivierungstaste, wie in diesem PDF-Dokument dargestellt, herausziehen.
  • Lassen Sie den Rauchwarnmelder in Ihrer Wohnung und vereinbaren Sie im Störungsfall einen Termin unter der Pyrexx Servicehotline: 030 74747474.