Untersuchung auf Legionellen

GWC prüft regelmäßig Warmwassersysteme auf Legionellenbefall

Seit 2012 kontrollieren die Eigentümer von Warmwasserversorgungsanlagen, wie die Gebäudewirtschaft Cottbus (GWC) GmbH, diese in regelmäßigen Abständen in ihren Mietshäusern und Mietswohnungen auf den Befall von Legionellen. Gesetzliche Anforderungen, wie die Trinkwasserverordnung (TrinkwV), definieren dabei die Grenzwerte.
Legionellen

Legionellen

Was sind Legionellen?

Legionellen sind stäbchenförmige Bakterien, die sich bevorzugt im warmen Wasser vermehren. Insbesondere im Temperaturbereich zwischen 25 und 50 °C finden sie optimale, überlebensfähige Bedingungen vor. Eine Übertragung von Legionellen mit Leitungswasser ist grundsätzlich möglich, jedoch führt nicht jeder Kontakt mit legionellhaltigem Wasser zu einer Gesundheitsgefährdung. Eine Infektion durch Trinken bakterienhaltigen Wassers kann ausgeschlossen werden. Erst wenn Legionellen durch das Einatmen feinster Wassertröpfchen, wie beispielsweise beim Duschen, in die Lunge gelangen, können sie hier schwere Infektionen auslösen. Um das zu verhindern, wird das Trinkwasser kontinuierlich auf Legionellen-Konzentrationen untersucht.

Welche Anlagen sind zu kontrollieren?

Entsprechend der Trinkwasserverordnung in ihrer aktuell gültigen Fassung vom 10. März 2016 müssen Warmwasseranlagen regelmäßig überprüft werden. Bei der GWC betrifft das praktisch alle zentral versorgten Trinkwarmwasser-Anlagensysteme. Die Gebäudewirtschaft Cottbus ist als Eigentümer solcher Anlagen verpflichtet, Untersuchungen auf Legionellenbefall durch bevollmächtigte und nach der Trinkwasserverordnung gelistete Labore durchführen zu lassen. Dazu gehört, dass
  • Wasserproben an der Warmwasserbereitungsanlage (Kessel, Behälter) und in Wohnungen der obersten Etagen in kürzester Zeit (innerhalb eines Tages) entnommen werden müssen.
  • die Proben im Labor auf Legionellen zu untersuchen sind.
  • die Untersuchungsergebnisse dem Eigentümer und dem zuständigen Gesundheitsamt mitzuteilen sind.
Im Falle der Überschreitung der Grenzwerte hat der Eigentümer der Anlage unverzüglich Maßnahmen zur Ursachenermittlung und zur Abhilfe einzuleiten. Die GWC ist bei den gesetzlich vorgegebenen Untersuchungen auf das Verständnis und die Unterstützung ihrer Mieterinnen und Mieter angewiesen. Das betrifft insbesondere diejenigen, die in den obersten Etagen wohnen, da für die Probeentnahme der Zutritt zu diesen Wohnungen erforderlich ist. Die betroffenen Haushalte werden frühzeitig darüber informiert. In den Gebäuden der GWC wurden bis Ende 2013 alle geforderten Erstuntersuchungen an den betroffenen Trinkwasseranlagen durchgeführt. Die Wiederholungsuntersuchungen erfolgen seitdem i. d. R. im 3-Jahres-Rhythmus. Wurden an einem Objekt Überschreitungen der Grenzwerte festgestellt, verkürzen sich die Zeiten für weitergehende Untersuchungen sowie der dann folgenden Nachuntersuchungen. In diesem Fall kann es dazu kommen, dass einige Mieter für die erforderlichen Nachkontrollen mehrfach in kurzen Zeiten aufgesuchte werden müssen.

Wie erfolgt die Probenentnahme in den Haushalten der Mieter?

  • Die für die Probenentnahme ausgewählten Mieterhaushalte werden ca. 2 – 3 Wochen vor der Probenentnahme schriftlich über den Termin informiert.
  • Den betreffenden Mietern wird eine Zeitspanne von ca. 30 Minuten mitgeteilt, in der die Probennehmer den Zugang zur Wohnung benötigen. Bitte unterstützen Sie die Probennehmer – die sich durch Ausweis legitimieren müssen – indem Sie den Zutritt zur Wohnung gestatten.
  • Die Probenentnahme dauert etwa 10 Minuten.
  • Da alle Wasserproben des Wohnhauses bzw. des Versorgungsbereiches der zentralen Warmwasseranlage innerhalb eines Tages entnommen und ins Labor gebracht werden müssen, sind Terminverschiebungen nicht möglich. Sollten Sie selbst nicht anwesend sein, so wäre es sehr hilfreich, wenn eine Person Ihres Vertrauens den Zugang zur Wohnung ermöglichen könnte.

Was geschieht bei der Probeentnahme?

Die Probenentnahme in den Mieterhaushalten wird in der Regel an der Mischbatterie am Badezimmer-Waschtisch vorgenommen. Zunächst werden hierfür die Strahlregler, auch Perlator genannt, entfernt und der Entnahmebereich desinfiziert. Anschließend wird in der Leitung verbliebenes Wasser ausgespült. Danach wird ein Probengefäß mit Wasser befüllt und die Wassertemperatur ermittelt. Abschließend wird der Strahlregler wieder befestigt und die Armaturen können ganz normal genutzt werden.

Was kostet eine Probeentnahme?

Für die Wasserprobe werden ca. 2 bis 3 Liter Warmwasser benötigt. Bei einem Preis für Trink- und Abwasser von 5,39 EUR/m³ (Stand Januar 2017), fallen hierbei Kosten von etwa einem bis maximal zwei Cent an. Ungefähr der gleiche Betrag kann dann noch einmal für das Erhitzen des Wassers angenommen werden.

Untersuchungsergebnisse

5. Orientierende Untersuchung
(Stand per 12/2023)
2023 – vrsl. 2025
Anzahl Trinkwasserproben 610
davon nicht zu beanstandende Proben 601 98,52 %
Zahl der Beanstandungen insgesamt 9 1,48 %
Beanstandungen ≥ 100 bis ≤ 1000KBE/100ml 8 1,31 %
Beanstandungen > 1000 bis ≤ 10000 KBE/100ml 1 0,17 %
Beanstandungen > 10000 KBE/100ml 0 0 %
4. Orientierende Untersuchung 2020 – 2022
Anzahl Trinkwasserproben 1.914
davon nicht zu beanstandende Proben 1.853 96,81 %
Zahl der Beanstandungen insgesamt 61 3,19 %
Beanstandungen ≥ 100 bis ≤ 1000KBE/100ml 45 2,35 %
Beanstandungen > 1000 bis ≤ 10000 KBE/100ml 16 0,84 %
Beanstandungen > 10000 KBE/100ml 0 0 %
3. Orientierende Untersuchung 2017 – 2019
Anzahl Trinkwasserproben 1.865
davon nicht zu beanstandende Proben 1.812 97,16 %
Zahl der Beanstandungen insgesamt 53 2,84 %
Beanstandungen ≥ 100 bis ≤ 1000KBE/100ml 39 2,09 %
Beanstandungen > 1000 bis ≤ 10000 KBE/100ml 11 0,59 %
Beanstandungen > 10000 KBE/100ml 3 0,16 %
Erstbeprobung 2012 bis 2013
Anzahl Trinkwasserproben 1.635
davon nicht zu beanstandende Proben 1.579 96,6 %
Zahl der Beanstandungen insgesamt 56 3,4 %
Beanstandungen ≥ 100 bis ≤ 1000KBE/100ml 45 2,8 %
Beanstandungen > 1000 bis ≤ 10000 KBE/100ml 9 0,6 %
Beanstandungen > 10000 KBE/100ml 2 0,1 %
Die Nachuntersuchungen (Orientierenden Untersuchungen) der betreffenden Objekte erfolgten gestaffelt in einem jährlichen Rhythmus. Für alle Objekte liegen die Ergebnisse der Nachuntersuchungen vor. Wenn Sie Interesse an den Ergebnissen der Beprobungen haben, wenden Sie sich einfach an Ihren persönlichen Mieterbetreuer, der Ihnen diese gern zur Verfügung stellt.
Bewertungstabelle

Was können Sie als Mieter tun, um einer Legionellenbildung vorzubeugen?

Durch einfache Maßnahmen kann jeder dafür sorgen, einer Legionellenbildung vorzubeugen. Hierzu zählt die regelmäßige Wasserentnahme an den Armaturen. Wenn diese einige Tage nicht benutzt wurden, sollte das abgestandene Wasser abgelassen werden. Der Vorgang sollte dabei mindestens so lange ausgeführt werden, bis das Wasser wieder richtig heiß aus der Leitung kommt. Also nach dem Urlaub oder dem verlängerten Wochenende nicht gleich unter die Dusche stellen, sondern erst einmal das Wasser laufen lassen. Auch das regelmäßige Entfernen von Kalk und anderen Rückständen an den Wasserauslaufstellen (z. B. Duschkopf) mindert die Gefahr der möglichen Bildung von Brutstätten von Bakterien. Kalk lässt sich dabei und anstelle teurer Reiniger ganz einfach mit Zitrone oder Essig entfernen.
Brause