Untersuchungspflicht auf Legionellen im Trinkwarmwasser

Am 1. November 2011 trat eine Änderung der in der Bundesrepublik gültigen Trinkwasserverordnung in Kraft. Demnach verpflichtete der Gesetzgeber die Eigentümer von Warmwasserversorgungsanlagen erstmalig ab dem Jahr 2012 zur regelmäßigen Untersuchung von Warmwassersystemen auf den Befall durch Legionellen.

Was sind Legionellen?

Legionellen sind Bakterien, die sich im warmen Wasser verstärkt bei Temperaturen zwischen 25 und 50 °C vermehren können. Bei Vorhandensein von Legionellen können hauptsächlich durch das Einatmen – beispielsweise beim Duschen – schwere Infektionen auftreten.

Welche Anlagen sind zu kontrollieren?

Das betrifft praktisch alle zentral (in der Regel vom Keller aus) versorgten Trinkwarmwasseranlagensysteme. Die Gebäudewirtschaft Cottbus ist als Eigentümer solcher Anlagen verpflichtet, Untersuchungen auf Legionellenbefall durch bevollmächtigte und nach der Trinkwasserverordnung gelistete Labore durchführen zu lassen. Dazu gehört, dass
  • Wasserproben an der Warmwasserbereitungsanlage (Kessel, Behälter) und in Wohnungen der obersten Etagen in kürzester Zeit (innerhalb eines Tages) entnommen werden müssen
  • die Proben im Labor auf Legionellen zu untersuchen und
  • die Untersuchungsergebnisse dem Inhaber und dem zuständigen Gesundheitsamt mitzuteilen sind.

Im Falle der Überschreitung der Grenzwerte hat der Eigentümer der Anlage unverzüglich Maßnahmen zur Ursachenermittlung und zur Abhilfe einzuleiten.

Die GWC ist hierbei auf das Verständnis und die Unterstützung ihrer Mieterinnen und Mieter angewiesen. Insbesondere derjenigen, die in den obersten Etagen zu Hause sind, da für die Probeentnahme der Zutritt zu diesen Wohnungen erforderlich ist. Die betroffenen Mieterinnen und Mieter werden rechtzeitig darüber in Kenntnis gesetzt.

Wie weit ist die GWC bei der Umsetzung der Trinkwasserverordnung in Sachen Legionellenprüfung?

  • Alle betreffenden Objekte/Anlagen wurden erfasst und dem Gesundheitsamt gemeldet
  • Von April bis Juni 2012 wurden in den im Keller befindlichen Trinkwarm-wasserbereitungsanlagen die fehlenden Probeentnahmestellen installiert.
  • Alle Anlagen wurden bis Juli 2012 auf die Funktionstüchtigkeit der Legionellenschutzschaltung – das bedeutet kurzzeitiges Aufheizen des Trink-warmwassers auf 70°C – überprüft und wenn erforderlich, neu eingestellt.
  • 2 Objekte in Neu-Schmellwitz bekommen noch je eine neue Hausanschlussstation, damit die Legionellenschaltung aktiviert werden kann.
  • Im Ergebnis eines öffentlichen Ausschreibungsverfahrens wurde die Firma Eurofins Umwelt Ost GmbH mit den Leistungen der Probenentnahme und den Laboranalysen für den gesamten betreffenden Gebäudebestand der GWC GmbH beauftragt.
  • Ab Ende September 2012 wird mit den Probeentnahmen begonnen. Die beauftragte Firma Eurofins Umwelt Ost GmbH arbeitet dabei mit dem EAD–Wärmemessdienst Detlef Buchholz aus Cottbus zusammen, der die Proben entnehmen wird.

Da die ursprünglichen gesetzlichen Vorgaben derzeit erneut überarbeitet werden, ist mit einer sogenannten Novellierung der Trinkwasserverordnung zu rechnen. Hier wird erwartet, dass der Prüfturnus bis zum 31.10.2013 oder 31.10.2014 verlängert wird und voraussichtlich nur an jedem dritten Stranghochpunkt geprüft werden muss. Diese Erleichterung kann bei den meisten GWC- Wohnhäusern zutreffen. Voraussetzung dafür ist, dass diese Steigestränge ähnlich/gebaut sind und/oder einer ähnlicher Nutzung unterliegen. Um auf dem aktuellsten Stand der Entwicklung zu bleiben, hält die Gebäudewirtschaft Cottbus ständigen Kontakt zu Behörden und Fachämtern sowie Wohnungs- und Wasserverbänden.

Ende September 2012 startet die Probenentnahme zur Legionellenprüfung in den ersten GWC Objekten

Wie erfolgt die Probeentnahme in den Haushalten der Mieter?

  • Die für die Probeentnahme ausgewählten Mieterhaushalte werden ca. 2-3 Wochen vor der Probeentnahme schriftlich über den Termin informiert.
  • Den betreffenden Mietern wird eine Zeitspanne von ca. 30 Minuten mitgeteilt, in der die Probenehmer den Zugang zur Wohnung benötigen.
  • Die Probeentnahme selbst dauert meist nicht mehr als 10 Minuten.
  • Da alle Wasserproben innerhalb von 24 Stunden entnommen und ins Labor geschafft werden müssen, sind Terminverschiebungen nicht möglich.
  • Bitte unterstützen Sie die Probenehmer, indem Sie den Zutritt zur Wohnung gestatten.

Sollten sie selbst nicht anwesend sein, so wäre es sehr hilfreich, wenn eine Person Ihres Vertrauens den Zugang zur Wohnung ermöglichen könnte.

Was geschieht bei der Probeentnahme?

  • Die Probeentnahme erfolgt zumeist an der Waschtischmischbatterie im Bad.
  • Zuerst werden der Strahlregler – der sogenannte Perlator – entfernt und der Entnahmebereich desinfiziert sowie in der Leitung verbliebenes Wasser ausgespült.
  • Dann wird das Probegefäß befüllt und die Wassertemperatur gemessen.
  • Als Letztes wird der Perlator wieder eingeschraubt.

Was kostet eine Probeentnahme?

Für eine Probe werden zirka 2 bis 3 Liter Warmwasser benötigt. Bei einem Preis für Trink- und Abwasser von 4,01 € pro Kubikmeter (Stand August 2012) fallen hierbei Kosten von zirka 1 Cent an. Derselbe Betrag kann dann noch einmal für das Erhitzen des Wassers angenommen werden.

Weitere Informationen vermittelt ein Flyer des Ministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg unter dem Titel „Legionellen – Information für Betreiber und Inhaber von Anlagen der Trinkwasserinstallation mit größeren Wassererwärmungsanlagen“ und ist im Internet unter folgenden Link zu finden: http://www.mugv.brandenburg.de/cms/media.php/lbm1.a.2339.de/legionellen2012.pdf